Rechtsprechung
OLG Celle, 16.10.2003 - 17 W 72/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 12 FGG; § 42 Abs. 5 AuslG; § 56 Abs. 6 AuslG; § 57 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AuslG
Pflicht der Ausländerbehörde zur Belehrung über die sich aus § 42 Abs. 5 Ausländergesetz (AuslG) ergebende Anzeigepflicht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht der Ausländerbehörde zur Belehrung über die sich aus § 42 Abs. 5 Ausländergesetz (AuslG) ergebende Anzeigepflicht
- Informationsverbund Asyl und Migration
AuslG § 42 Abs. 5; AuslG § 2 S. 1 Nr. 2
D (A), Abschiebungshaft, Haftgründe, Untertauchen, Adressenänderung, Wohnortwechsel, Anzeigepflicht, Mitwirkungspflichten, Ausländerbehörde, Belehrung, Belehrung, Sachaufklärungspflicht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AuslG § 42 Abs. 5 § 57 Abs. 2 S. 1 Nr. 2
Rechtsfolgen des Unterlassens der Anzeige des Wohnortwechsels durch einen Ausländer
Verfahrensgang
- AG Tostedt - 14 XIV 1524
- LG Stade, 02.09.2003 - 9 T 180/03
- OLG Celle, 16.10.2003 - 17 W 72/03
- LG Stade, 26.11.2003 - 9 T 180/03
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2004, 218 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 19.05.2011 - V ZB 36/11
Abschiebungshaft wegen unterlassener Anzeige des Aufenthaltswechsels: …
Wegen dieser einschneidenden Folge muss die Ausländerbehörde in der Regel auf die Anzeigepflicht nach § 50 Abs. 5 AufenthG und die mit einem Unterlassen der Anzeige des Aufenthaltswechsels verbundenen Folgen hinweisen (Senat…, Beschluss vom 9. Februar 2011- V ZB 16/11 Rn. 8, juris; OLG Celle, InfAuslR 2004, 118; OLG München, OLGR München 2007, 144, 145; OLG Zweibrücken, InfAuslR 2006, 376;… Hailbronner, AuslR, 61. Aktualisierung, § 62 AufenthG Rn. 44 a.E.). - BGH, 09.02.2011 - V ZB 16/11
Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts im …
Wegen dieser einschneidenden Folge muss die Ausländerbehörde in der Regel auf die Anzeigepflicht nach § 50 Abs. 5 AufenthG und die mit einem Unterlassen der Anzeige des Aufenthaltswechsels verbundenen Folgen hinweisen (vgl. OLG Celle, InfAuslR 2004, 118; OLG München, OLGR 2007, 144; OLG Zweibrücken, InfAuslR 2006, 376; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand 61. Aktual. - BGH, 19.05.2011 - V ZB 15/11
Abschiebungshaftverfahren: Gesetzliche Vermutung des Haftgrundes des nicht …
Angesichts der in § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG normierten einschneidenden Folgen einer unterlassenen Anzeige des Wohnortwechsels muss die Ausländerbehörde in der Regel auf die Anzeigepflicht nach § 50 Abs. 5 AufenthG und die mit einem Unterlassen der Anzeige des Aufenthaltswechsels verbundenen Folgen hinweisen (Senat, Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 36/11, vgl. auch OLG Celle, InfAuslR 2004, 118; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand 61. Aktual.