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   OLG Celle, 16.10.2003 - 17 W 72/03   

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https://dejure.org/2003,15950
OLG Celle, 16.10.2003 - 17 W 72/03 (https://dejure.org/2003,15950)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.10.2003 - 17 W 72/03 (https://dejure.org/2003,15950)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Oktober 2003 - 17 W 72/03 (https://dejure.org/2003,15950)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 FGG; § 42 Abs. 5 AuslG; § 56 Abs. 6 AuslG; § 57 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AuslG
    Pflicht der Ausländerbehörde zur Belehrung über die sich aus § 42 Abs. 5 Ausländergesetz (AuslG) ergebende Anzeigepflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht der Ausländerbehörde zur Belehrung über die sich aus § 42 Abs. 5 Ausländergesetz (AuslG) ergebende Anzeigepflicht

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 42 Abs. 5; AuslG § 2 S. 1 Nr. 2
    D (A), Abschiebungshaft, Haftgründe, Untertauchen, Adressenänderung, Wohnortwechsel, Anzeigepflicht, Mitwirkungspflichten, Ausländerbehörde, Belehrung, Belehrung, Sachaufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AuslG § 42 Abs. 5 § 57 Abs. 2 S. 1 Nr. 2
    Rechtsfolgen des Unterlassens der Anzeige des Wohnortwechsels durch einen Ausländer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 218 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 36/11

    Abschiebungshaft wegen unterlassener Anzeige des Aufenthaltswechsels:

    Wegen dieser einschneidenden Folge muss die Ausländerbehörde in der Regel auf die Anzeigepflicht nach § 50 Abs. 5 AufenthG und die mit einem Unterlassen der Anzeige des Aufenthaltswechsels verbundenen Folgen hinweisen (Senat, Beschluss vom 9. Februar 2011- V ZB 16/11 Rn. 8, juris; OLG Celle, InfAuslR 2004, 118; OLG München, OLGR München 2007, 144, 145; OLG Zweibrücken, InfAuslR 2006, 376; Hailbronner, AuslR, 61. Aktualisierung, § 62 AufenthG Rn. 44 a.E.).
  • BGH, 09.02.2011 - V ZB 16/11

    Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts im

    Wegen dieser einschneidenden Folge muss die Ausländerbehörde in der Regel auf die Anzeigepflicht nach § 50 Abs. 5 AufenthG und die mit einem Unterlassen der Anzeige des Aufenthaltswechsels verbundenen Folgen hinweisen (vgl. OLG Celle, InfAuslR 2004, 118; OLG München, OLGR 2007, 144; OLG Zweibrücken, InfAuslR 2006, 376; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand 61. Aktual.
  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 15/11

    Abschiebungshaftverfahren: Gesetzliche Vermutung des Haftgrundes des nicht

    Angesichts der in § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG normierten einschneidenden Folgen einer unterlassenen Anzeige des Wohnortwechsels muss die Ausländerbehörde in der Regel auf die Anzeigepflicht nach § 50 Abs. 5 AufenthG und die mit einem Unterlassen der Anzeige des Aufenthaltswechsels verbundenen Folgen hinweisen (Senat, Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 36/11, vgl. auch OLG Celle, InfAuslR 2004, 118; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand 61. Aktual.
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